BVfK - Wochenendticker 21. September 2019

 aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Wer sich die IAA-Berichterstattung anschaut, könnte meinen, die Autowelt stünde kurz vor dem Untergang.

 

FDP-Chef warnt vor Mobilitats-Umerziehung.

 

„Es war noch nie so einfach, mit Autos gutes Geld zu verdienen."

 

"Das einzige, was mir auf die Nerven geht, sind die immer anspruchsvoller und schwieriger werdenden Kunden.“

 

Heiße Eisen besser mit fremden Fingern anfassen.

Informationen unserer Kooperationspartner:

Auktionshaus Wittlich - Nächste Auktion 28.09.2019

  

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

Unabhängigkeitserklärung Teil 48: Kostenlos Ranking verbessern mit Backlinks

 

Das BVfK-Ideen- und Projektplanungsforum

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

Reichweite der Beweislastumkehr - Hat der BGH das letzte Wort?

 

Termine:

23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen" 

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

wer sich die IAA-Berichterstattung in den Publikumsmedien anschaut, der könnte meinen, die Autowelt stünde kurz vor dem Untergang. Wer sich die täglichen Staumeldungen anhört, könnte meinen, sie stünde kurz vor dem Stillstand. Wer sich die Zulassungsstatistiken anschaut, stellt fest, fast alle Deutschen im führerscheinfähigen Alter bei einem Bestand von 47 Millionen mindestens ein Auto besitzen, im vergangenen Jahr knapp 4 Millionen Neufahrzeuge zugelassen und knapp 7,2 Millionen Gebrauchtwagen in Deutschland den Besitzer wechselten. Hinzu kommt noch das Exportgeschäft, welches mit zum Gesamtumsatz im Gebrauchtwagenbereich von 85 Milliarden und 107 Milliarden Euro bei Neuwagen beiträgt. An diesen Tatsachen werden Greta Thunberg und Jürgen Resch so schnell nichts ändern, jedenfalls nicht alleine und das ist das Problem:

Nicht erst seit dem ersten Fahrverbot-Urteil Anfang 2017 stellen wir eine Anti- Autokampagne fest, die von einem zwar eher geringen, aber gut vernetzten Teil der Bevölkerung vorangetrieben, von der Politik beklatscht oder hingenommen und letztendlich durch die fragwürdigen Machenschaften der Autoindustrie angefeuert wird.

Nun stellt sich die entscheidende Frage: ist das alles nur eine vorübergehende Erscheinung, die für Unruhe im Markt sorgt, oder müssen wir uns auf radikale Veränderungen einstellen? Und: was können die Automobilverbände dagegen tun? Wie viel können Sie mitgestalten und wie gut können Sie ihre Mitglieder beim Veränderungsprozess begleiten und unterstützen?

So wohltuend es ist, wenn FDP-Chef Lindner mehr Objektivität anmahnt und vor einer Mobilitats-Umerziehung warnt, so realistisch müssen wir erkennen, dass markige Sprüche wenig helfen und Besonnenheit, sachliche Analyse und Pragmatismus gefordert sind.

Wer diesen Grundsätzen folgt und sich einmal rückblickend anschaut, was denn aus all den Riesendemos rund um Stuttgart-21 und das transatlantisches Freihandelsabkommen TITIP geworden ist, der stellt fest, dass auch das inzwischen gut organisierte Anti-ich-weiß-nicht-was Tourismus-Business die Welt nicht im propagierten Radikalismus verändert. Da hilft es auch nicht, wenn man - übrigens wenig umweltschonend- zwischen Baumhäusern und Automessen pendelt und dafür europaweit Unterstützer einsammeln muss.

Alles in allem wird es noch lange dauern, bis das letzte Auto von Deutschlands Straßen verschwunden ist. Man darf Veränderungen nicht ignorieren, sondern muss sie frei von jeglicher Ideologie frühzeitig erkennen, deuten und Ihnen, verehrte BVfK-Mitglieder helfen, das Beste daraus zu machen.

Dass das funktioniert, brachte einen Teilnehmer der Bad Homburger BVfK-IAA- Runde 2019 sehr gut auf den Punkt: „Es war noch nie so einfach, mit Autos gutes Geld zu verdienen. Das einzige, was mir auf die Nerven geht, sind die immer anspruchsvoller und schwieriger werdenden Kunden.“

Da hat er recht und sollte wissen, dass es beim BVfK ein Reklamationsmanagement-System gibt, das dem Prinzip folgt, heiße Eisen besser mit fremden Fingern anzufassen und fast ausnahmslos erfolgreich dafür sorgt, dass am Ende beide Seiten zufrieden sind, damit am Ende das gewinnt, worauf es ankommt:

 „Alles Gute für Ihren Autohandel!“

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Informationen unserer Kooperationspartner:

Auktionshaus Wittlich - Nächste Auktion 28.09.2019

Ihr Spezialist für KFZ-Versteigerungen
Sie finden bei uns Fahrzeuge aus unserem Autopfandhaus. Ebenso führen wir Auto-Auktionen im Auftrag von Privatpersonen, KFZ-Händlern und Autohäusern durch.

Nächste öffentliche Auktion
Samstag, 28. September 2019
Besichtigung ab 10:00, Auktion ab 12:00
Ort: Im Ahlen 9, 56269 Dierdorf
Leitung: C. Gurr (öffentl.bestellt u. vereidigter Auktionator, im Hauptberuf Gerichtsvollzieher)

Empfehlungen aus unserem Auktionskatalog

Mercedes Benz 250 SL

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Tachostand: 30.000 (Meilen)

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EZ: 1970

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Unabhängigkeitserklärung Teil 48: Kostenlos Ranking verbessern mit Backlinks

Was sind Backlinks?

Backlinks sind Links, die von anderen Webseiten auf Ihre eigene Webseite verweisen. Je mehr Backlinks zu Ihrer Seite existieren, desto höher ist die Chance auf auf ein besseres Ranking.

Warum das so ist?

Durch Backlinks wird Google signalisiert, dass an dieser Adresse ein guter/interessanter und vertrauenswürdiger Inhalt existiert (dieser muss natürlich auch vorhanden sein). Man kann es in etwa mit Empfehlungen vergleichen, die von anderen Nutzern werden. Je mehr Empfehlungen, desto mehr Besucher. Google fördert diese Empfehlungen durch Backlinks durch ein besseres Ranking, da Google den Nutzern einen guten Inhalt liefern will.

Qualität vor Quantität

Heute zählt aber nicht mehr die Menge der Backlinks, sondern vielmehr die Qualität, also welche Seiten auf Sie verweisen. Ein Kanal bei Youtube oder Beiträge in Social-Media-Portalen oder Presseportalen, die einen Link zu Ihrer Seite beinhalten, sind eine gute Sache. So bieten Sie den Nutzern noch zusätzlich die Möglichkeit den Beitrag oder das Video mit anderen Personen zu teilen.

Wie Sie Backlinks aufbauen?

Fragen Sie zum Beispiel Freunde oder Geschäftspartner, ob man Ihre Seite verlinkt. Dabei muss man nur eines beachten: Lichtaustausch mag Google nicht, da sich die beidseitige Verlinkung praktisch aufhebt. Kommentare und Beiträge in Foren sind ebenfalls ein Möglichkeit Backlinks aufzubauen.

Ein erholsames Wochenende wünscht

Ihre BVfK-IT

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Das BVfK-Ideen- und Projektplanungsforum

Gemeinsam intelligente IT-Lösungen entwickeln

Wir wollen keine digitalen Lösungen schaffen, die Sie einfach nur nutzen können. Unser Ziel ist es gemeinsam mit Euch, liebe BVfK-Mitglieder, Lösungen zu entwickeln, die Sie auch nutzen wollen!

Mit denen Sie einen virtuellen "dritten Mann" an Ihrer Seite haben, der sich um all das kümmert, was Sie entlastet und das Alltagsgeschäft erleichtert.

Deshalb nehmen Sie sich kurz die Zeit und teilen uns Ihre Vorschläge und Ideen für neue Projekte oder zur Verbesserung unserer aktuellen digitalen Produkte durch unser Forum mit. Dort können Sie sich auch jederzeit einen Überblick über den aktuellen Stand der Entwicklungen verschaffen. Wenn Ihre Idee umgesetzt wurde oder es Bemerkungen dazu gibt erfahren Sie das per E-Mail Nachricht.

Das Ideen- und Projektplanungsforum finden Sie in der Seiten- und Fußnavigation im Händlerbereich bei fahrzeugankauf.de.

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- BVfK-Ankaufplattform, jetzt auch mit I-Frame für die eigene Website

- BVfK-B2B-Plattform zur Föderung der BVfK-Kollegengeschäfte.

- BVfK-Kollegenangebote: Superaktuell und hochattraktiv.

- BVfK-Fahrzeugverwaltung / Dealer-Management-System (erste Funktionen verfügbar).

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Reichweite der Beweislastumkehr -

 

Hat der BGH das letzte Wort?

Doppelte Rückwirkungsvermutung

Gegen Ende des Jahres 2016 sorgte eine Entscheidung des BGH (VIII ZR 103/15) für reichlich Unruhe im Kfz-Handel. In Anlehnung an die vorausgehende „Faber“-Entscheidung des EuGH wich man von der bisherigen Spruchpraxis zur Vermutungswirkung des § 476 BGB (inzwischen § 477 BGB) ab, wonach der Käufer das Vorliegen eines Grundmangels zu beweisen hatte, um in den Genuss von Gewährleistungsansprüchen zu kommen. Lediglich in zeitlicher Hinsicht sollte bei erbachtem Nachweis des Grundmangels die Vermutungswirkung gelten, dass dieser Defekt bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorhanden war, sofern er innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe des Fahrzeugs auftrat.

Das sollte weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen, denn der Käufer musste fortan nur noch irgendein wahrnehmbares Symptom („Mangelerscheinung“) vortragen, jedoch weder darlegen noch beweisen, auf welche Ursache dieser Zustand zurückzuführen ist. Stattdessen ist der Verkäufer einer Rückwirkungsvermutung in doppelter Hinsicht (Grundmangel & dessen Vorliegen bei Gefahrenübergang) ausgesetzt, die er wohl nur in wenigen Fällen zu entkräften vermag.

Entscheidung eines Amtsgerichts – Alles Willkür?

Das Verfassungsgericht Brandenburg (Beschluss vom 12.04.2019, VfGBbg 25/18) hatte sich nun mit der Frage auseinanderzusetzen, ob von diesen Grundsätzen, denen sich die ganz überwiegende Rechtsprechung angeschlossen hat, abgewichen werden darf. Zu überprüfen hatte das Gericht eine Entscheidung des AG Neuruppin, der wiederum folgender Sachverhalt zugrunde lag:

Ein Verbraucher erwarb von dem beklagten Kfz-Händler einen 14 Jahre alten Pkw zum Preis von 2.100,00 €. Fünf Wochen nach Übergabe erneuerte der Händler Kühler und Zylinderkopfdichtung aufgrund eines aufgetretenen Wasser- und Ölverlusts. Der Käufer begehrte Ersatz der Kosten für das wiederholte Aufsuchen des Verkäufers, da es sich um notwendige Kosten der Nachbesserung gehandelt habe. Dem widersprach der Verkäufer unter Verweis auf typische Verschleißerscheinungen in Form einer Schlauchkorrosion, die keinen Sachmangel im Sinne der §§ 434 ff. BGB darstelle.

Das Amtsgericht sah die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels beim Käufer. Dieser habe nicht nachgewiesen, dass es sich nicht um gewöhnlichen Verschleiß handle, der bei einem Fahrzeug mit vergleichbaren Eckdaten typisch sei. Die insofern geänderte Rechtsprechung des BGH blieb bei der Entscheidungsfindung unberücksichtigt. Mit seiner hiergegen eingereichten Verfassungsbeschwerde wehrte sich der Käufer gegen das Außerachtlassen eben dieser Rechtsprechung und rügte u.a. eine Verletzung des Willkürverbots. Er vertrat die Auffassung, er hätte auf die abweichende Rechtslage und seine damit einhergehende Verpflichtung zur Darlegung und zum Nachweis des Mangels hingewiesen werden müssen.

Dem folgte das Verfassungsgericht. Nach alter Rechtsprechung, die das Amtsgericht angewandt hatte, schlossen typische Verschleißerscheinungen die Beweislastumkehr aus, sofern der Käufer nicht nachweisen konnte, dass ein kaufrechtlich relevanter Grundmangel vorliegt. Nach neuer Rechtsprechung hingegen hätte es genügt, wenn der Käufer lediglich den Wasser- und Ölverlust dargelegt hätte, weil dann zu seinen Gunsten vermutet würde, dass es sich um einen Sachmangel handelt, den wiederum der Verkäufer zu wiederlegen hat.

Weicht ein Gericht hiervon ab, hätte dies zumindest einer Begründung bedurft, die allerdings nicht vorlag. Demzufolge stufte das Verfassungsgericht die Entscheidung des Amtsgerichts als objektiv willkürlich und damit als Verstoß gegen Art. 52 III Fall 1 BbgVerf ein.

Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung

Die Entscheidung zeigt Folgendes auf:

1. Gerichte sind nicht unfehlbar und Verfahrensfehler kommen häufiger vor. Urteile sollten hierauf stets von fachkundigen Juristen überprüft und ggf. angegangen werden.

2. Die „neue“ Rechtsprechung des BGH zur Beweislastumkehr hat sich flächendeckend durchgesetzt. Eine Abweichung von höchstrichterlicher Rechtsprechung ist in Grenzen möglich, bedarf aber einer schlüssigen Begründung. Andernfalls besteht die Gefahr der Ungleichbehandlung sowie der Willkürlichkeit, die gleichermaßen zur Aufhebung des Urteils führen können.

Hätte das Amtsgericht die Entscheidung des BGH gesehen und in nachvollziehbarer Weise argumentiert, weshalb die dort aufgestellten Grundsätze im zu entscheidenden Fall nicht greifen, wäre die Entscheidung womöglich anders ausgefallen. Ob und in welcher Form eine solche Begründung einer rechtlichen Überprüfung standhält, beurteilt sich an den Umständen des Einzelfalls. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts zeigt jedenfalls, dass die Beweislastverteilung zu Gunsten des Händlers kein Ding der Unmöglichkeit ist, allerdings von der Einhaltung der Verfahrensgrundsätze des zuständigen Gerichts abhängt.

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>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

>>> Formular zur Diesel-Problematik

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Termine:

23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag.

Jetzt vormerken: https://www.deutscher-autorechtstag.de/anmeldung-autorechtstag/

2.Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK - "Rhein in Flammen" 

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